Es ist nicht so, dass große Wissenschaftsverlage wie Elsevier, SpringerNature, Sage oder TaylorFrancis immer schon Fans von Open Access waren. Die anfängliche Skepsis ist aber inzwischen profitablen Geschäftsmodellen gewichen. Einerseits bieten die Verlage AutorInnen an, ihre Beiträge „freizukaufen“ – also sie gegen Zahlung von 500 bis 5.000 Dollar im Internet offen zugänglich zu machen. Auf diese Weise verdienen die Verlage doppelt, die Open-Access-Gebühren kommen zum bestehenden Abogeschäft mit Bibliotheken hinzu.
Andererseits gibt es einen Trend zu institutionellen Open-Access-Vereinbarungen, die solche Doppelzahlungen in Grenzen halten sollen. Niederländische Universitäten oder in Deutschland die Max-Planck-Gesellschaft haben sich beispielsweise mit Springer Nature darauf geeinigt, dass zusätzlich zu den Zeitschriften-Abos alle Veröffentlichungen ihrer WissenschaftlerInnen bei Springer Nature automatisch als Open Access zugänglich sind. Im Rahmen von „Projekt DEAL“ sollen derartige Vereinbarungen mit allen großen Verlagen bundesweit für deutsche Wissenschaftseinrichtungen verhandelt werden – bislang jedoch noch nicht erfolgreich.
Verlage für restriktive Lizenz auch bei Open Access
Aber selbst wenn es – individuelle oder kollektive – Open-Access-Vereinbarungen mit entsprechenden Zahlungen gibt, unterscheiden sich die Großverlage hinsichtlich ihrer Lizenzbedingungen und ‑empfehlungen. Vorbildlich verhält sich hier Springer, die in ihrem Open-Choice-Programm die Lizenz Creative Commons Namensnennung (CC BY 4.0) vorsehen, den etablierten Standard für Open Access in der Wissenschaft.
Das ist nicht bei allen Verlagen so. Elsevier lässt AutorInnen bei freigekauften Artikeln die Wahl zwischen CC BY und der überaus restriktiven Lizenz CC BY-NC-ND, die Nutzung in kommerziellen Kontexten oder Veränderungen ausschließt. Der Verlag Sage wiederum versucht auf fragwürdige Weise, seine AutorInnnen zur Wahl einer restriktiven Lizenz zu bewegen, selbst wenn diese unter eine institutionelle Open-Access-Vereinbarung fallen. Im Copyright-Formular für AutorInnen gibt es zwar CC BY und CC BY-NC zur Auswahl, empfohlen wird jedoch klar die restriktive NC-Variante (meine Übersetzung):
Manche Fördereinrichtungen verlangen die Veröffentlichung unter dieser [CC BY 4.0, Anm.] Lizenz. […] (Alle anders finanzierten Autoren sollten die CC BY-NC 4.0 Lizenz darüber auswählen.)

Diese Empfehlung ist nicht nachvollziehbar. Noch dazu wird der Eindruck erweckt, als wäre die Wahl der freieren Lizenz gar nicht möglich, sofern es von der Fördereinrichtung nicht ausdrücklich verlangt wird. Dabei gibt es ganz praktische Nachteile einer NC-Lizenzierung. So können längere, über ein bloßes Zitat hinausgehende, Exzerpte einer NC-lizenzierten Studie nicht in kollaborativen Wissensprojekten wie Wikipedia, Wikibooks oder ähnlichem eingebunden werden. Auch die Integration von Forschungsergebnissen in offene Lehr- und Lernunterlagen (Open Educational Resources, OER) wird dadurch erschwert.
Unterschiede zwischen Verlagen
Letztlich zeigt das Beispiel, dass nur eine Spezifizierung der konkreten Lizenz im Rahmen von Open-Access-Vereinbarungen auch weitgehend offenen Zugang und Weiterverwendbarkeit sicherstellt. Die je nach Verlag unterschiedlichen Regelungen und Empfehlungen demonstrieren aber auch die Handlungsspielräume von Verlagen, wenn es um Zugänglichmachung von Forschung geht.
Beispielsweise unterscheiden sich auch die Sharing-Policies von Elsevier und SpringerNature für klassische Artikel abseits von Open-Access-Optionen beträchtlich. Während Elsevier nur für die ersten 50 Tage nach der Veröffentlichung mit einem speziellen „share link“ Zugriff auf den Volltext des Artikels ermöglicht, erlauben „SharedIt“-Links von SpringerNature einen dauerhaften Online-Lesezugriff auf die Artikel. Letzteres ist einer Diskussion von Forschung in Blogs und Social Media zuträglich, wenn es auch in Sachen Flexibilität hinter echten Open-Access-Angeboten zurückbleibt, weil Download als PDF weiterhin Abonnenten vorbehalten ist.
